Sie haben die perfekte Mietwohnung gefunden. Doch dann informiert der Wohnungseigentümer Sie, dass er die Wohnung verkaufen möchte. Er hat zwei Möglichkeiten: Kündigung des Mietvertrags, um die Wohnung frei von Mietern zu verkaufen oder Verkauf der vermieteten Wohnung. Doch welche Rechte haben Sie als Mieter? Können Sie den Verkauf anfechten? Besitzen Sie ein Vorkaufsrecht? Unsere Antworten.
Der Eigentümer einer Immobilie, die durch einen Mietvertrag einem Mieter überlassen wurde, kann auf jeden Fall sein Objekt veräussern. Dabei handelt es sich über einen Eigentumsübergang. Der bestehende Mietvertrag läuft in diesem Fall weiter. Der Käufer wird der neue Vermieter des Mieters. Es ist nicht erforderlich, einen neuen Mietvertrag aufzusetzen und zu unterzeichnen, da die Mietbedingungen unverändert bestehen bleiben. Es wird lediglich in einem Vertragszusatz der Name des neuen Eigentümers vermerkt. Dies ist der Ablauf, wenn Ihr Vermieter seine Wohnung mit Mieter verkauft, worüber er den Käufer natürlich unterrichten muss. Um seine Wohnung zu einem besseren Preis zu verkaufen, ist es besser, wenn die Wohnung frei ist. Deshalb kann es sein, dass der Eigentümer Ihnen ein Einschreiben mit einer Kündigung des Mietvertrags zusendet. Er kann Sie jedoch nicht aus der Wohnung werfen, ohne die in dem Vertrag angegebene Kündigungsfrist für den Mietvertrag einzuhalten, bzw., falls keine solche angegeben ist, die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.
Der Mieter einer Wohnung, die veräussert wird, hat keine grosse Macht. Er kann den Verkauf nicht anfechten, da es dem Eigentümer frei steht, sein Objekt jederzeit zu veräussern. Und wenn er sich als Käufer bewirbt, hat er trotzdem keinerlei Vorrechte gegenüber anderen Kaufinteressenten. Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, Gründe für die Kündigung anzugeben. Der Mieter kann zwar danach fragen, doch er kann sich so oder so einer Kündigung nicht widersetzen. Als einziger Anfechtungsgrund gilt ein Formfehler. Der Eigentümer, der den Mietvertrag kündigt, muss dies ordnungsgemäss tun. Ein amtliches Kündigungsformular des Kantons, in dem das Objekt sich befindet, muss an den Mieter gesandt werden, unter Einhaltung der Kündigungsfrist für den Mietvertrag.
Wenn Ihre Wohnung veräussert wurde, Sie aber weiterhin der Mieter bleiben, kann der neue Vermieter den Mietvertrag nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags kündigen, falls er die Wohnung selbst beziehen möchte oder sie einem seiner Angehörigen geben möchte. Dem Mieter bleibt dann nichts Anderes übrig, als sich auf die Suche nach einer neuen Wohnung zum Mieten zu machen. Wenn Sie sich in dieser Lage befinden, kein Grund zu verzweifeln! Auf SherlockHomes werden Sie zahlreiche freie Wohnungen überall in der Schweiz entdecken. Dieses Portal wird Ihnen die Formalitäten erleichtern, für einen Umzug ohne Stress.
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