Als Gegenleistung für die Belegung einer Wohnung muss jeder Mieter an die Hausverwaltung oder den Wohnungseigentümer Miete zahlen. Falls er nicht innerhalb der angegebenen Frist zahlt, riskiert er die Kündigung des Mietvertrags und eine gerichtliche Verfolgung.
Egal, ob es sich um eine Mietwohnung in Genf oder in einem anderen Schweizer Kanton handelt, in Mietverträgen ist die Zahlung der Miete für den kommenden Monat vorgesehen. Der Mieter muss die Zahlungsfristen entsprechend den Vertragsbedingungen einhalten und den geschuldeten Betrag zahlen. Dieser umfasst die Belegung der Wohnung sowie die Zusatz- und Nebenkosten. Wird die Miete nicht regelmässig bezahlt, kann der Vermieter mehrere Schritte unternehmen:
Der Mieter riskiert im Falle einer Weigerung, die Miete zu zahlen, die Kündigung seines Mietvertrags. Diese erfolgt, wenn der Bewohner die geschuldeten Beträge nicht innerhalb einer Frist von maximal 30 Tagen bezahlt. Eine solche Entscheidung ist gerechtfertigt, wenn die Miete gar nicht oder mehrfach zu spät bezahlt wird. Wichtiger Hinweis: Bei einer ausserordentlichen Kündigung kann der Mietvertrag nicht verlängert werden, auch nicht nach Zahlung der nicht bezahlten Miete(n).
Je nach Schwere der Lage hat der Vermieter die Möglichkeit, andere Rechtsmittel zu wählen. Nach einer Abmahnung wegen eines Problems mit der Miete kann er eine Räumungsklage wegen Nichtbezahlung einreichen. In einem summarischen Verfahren entfaltet diese unmittelbare Wirkung, und der Mieter schuldet die nicht bezahlten Beträge weiterhin. Bei einem Schlichtungsverfahren erscheinen der Vermieter und der Mieter persönlich vor dem Mietgericht. Gegebenenfalls wird parallel zur gerichtlichen Verfolgung zur Eintreibung der nicht bezahlten Mieten die Vollstreckung der Räumung angeordnet.
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