Wenn Sie oder ein Mitglied Ihres Haushalts einem Dritten einen Schaden verursacht haben, ist dieser durch die Haftpflichtversicherung gedeckt, wenn Sie sich entschieden haben, eine solche Versicherung abzuschliessen. Sehen wir uns ein Beispiel an: Ihr Kind bringt beim Spielen seinen Freund zu Fall und dabei zerbricht die Sehbrille des Kumpels. In diesem Fall wird Ihre Haftpflichtversicherung aktiv und ersetzt die Brille. Wir weisen darauf hin, dass die Haftpflichtversicherung eigene Schäden nicht deckt. Wenn Ihr Kind in unserem Beispiel ebenfalls stürzt und seine eigene Brille kaputt geht, wird diese nicht ersetzt. Oft hört man die Frage, ob die Haftpflichtversicherung obligatorisch ist oder nicht. In der Tat raten wir Ihnen sehr zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, doch zwingend vorgeschrieben ist sie nur in bestimmten Fällen.
Wenn Sie nicht der Wohnungseigentümer sind, müssen Sie eine Mieterhaftpflichtversicherung abschliessen. Diese wird von der Hausverwaltung oder dem Eigentümer bei Unterzeichnung des Mietvertrags verlangt. Hier erweist sich Ihre Haftpflichtversicherung als nützlich, wenn Sie die Wohnung beschädigen. Ein anderes Beispiel: Ihr Hund zerkratzt die Scheibe der Terrassentür in Ihrer Wohnung. Ihre Haftpflichtversicherung kann dann die Reparaturkosten übernehmen. Wenn es sich hingegen um minimale Schäden handelt, die einer üblichen Abnutzung der Wohnung entsprechen, tritt die Versicherung nicht dafür ein. Die Haftpflichtversicherung gilt nur bei übermässigem Verschleiss. Wenn die Wände der Wohnung, die Sie gemietet haben, nach einigen Jahren in ein und derselben Wohnung etwas vergilbt sind, wird dies als normal betrachtet.
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