Welche Lösungen zu mieten, ohne die 3-fache Miete in der Schweiz zu verdienen?

Sie suchen eine Wohnung zur Miete, sind sich aber nicht sicher, ob Sie den Mindestlohn für die Anmietung einer Wohnung haben. Wir erklären Ihnen, welches Gehalt berücksichtigt wird (brutto oder netto), aber auch, wie Sie die Unterlagen für eine Mietakte zusammenstellen, um einen Vermieter zu überzeugen, wenn Ihr Gehaltsniveau nicht ausreicht.

Welcher Mindestlohn für die Anmietung einer Wohnung?

Aus der Höhe der Miete kann der Mindestlohn für die Anmietung einer Wohnung bestimmt werden. Die Eigentümer fordern den Kandidaten auf, ein Gehalt zu rechtfertigen, das dem 3-fachen der Miete entspricht. Sie fragen sich natürlich, ob für die Anmietung einer Wohnung das 3-fache der Brutto- oder Nettokaltmiete verlangt wird. Dies ist zwar oft nicht spezifiziert. Dieser Wunsch drückt sich vielmehr im Nettogehalt aus. Wir können auch eine Parallele zum Erwerb von Immobilien ziehen, bei der die Bank verlangt, dass Kreditnehmer, um eine hohe Verschuldungsquote nicht zu überschreiten, den 3-fachen Betrag der monatlichen Hypothekenzahlungen verdienen.

Beispiel: Wenn Ihr Nettomonatslohn CHF 15'000.- beträgt, können Sie allein keine Wohnung beanspruchen, deren Miete CHF 5'000.- pro Monat übersteigt.

Wohnungsmiete: Der Mindestlohn als wesentliche Bremse?

Nichts hindert einen Vermieter daran, einen Antrag auf Vermietung einer Wohnung mit einem Mindestlohn unter der oben genannten Schwelle anzunehmen. Andererseits wird dieser die beruhigendste Akte auswählen, d. h. diejenige, die seiner Meinung nach das geringste Zahlungsausfallrisiko birgt. Und natürlich ist die Höhe des Gehalts ein wichtiges Element.

Aber er ist nicht der Einzige. So kann es für einen Immobilienvermieter sinnvoller sein, seine Wohnung für CHF 5'000.- einem Beamtenehepaar anzuvertrauen, die zusammen CHF 14'000.- verdienen, als einem Selbständigen, der CHF 20'000.- bezahlt.

Heben Sie beim Sammeln der Unterlagen für Ihre Mietakte Ihre Stärken wie Arbeitsplatzsicherheit, Ihren Familienstand oder Zeugnisse Ihrer ehemaligen Vermieter hervor.

Welche Lösung für eine Wohnungsvermietung ohne Mindestlohn

Wenn für die Anmietung einer Wohnung das 3-fache der Miete nicht erreicht wird, ermöglichen andere Lösungen, den Eigentümer zu beruhigen und seine Dossier angenommen. Bei der Abholung der Unterlagen für die Mietakte können Sie insbesondere einen Bürgen vorschlagen.

Dies ist eine Person mit ausreichendem Einkommen, die im Falle einer Nichtzahlung die Zahlung der Miete übernimmt. Diese Person muss in der Schweiz wohnhaft sein und einen Einkommensnachweis in Ihren Bewerbungsunterlagen erbringen.

Beachten Sie, dass diese Lösung nicht mit der Kaution, die eine Sicherheitslösung ist.

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