Welche Unterlagen dürfen nicht für ein Mietdossier verlangt werden?

Bevor Sie hoffen können, einen Mietvertrag für die Wohnung, auf die Sie sich beworben haben, abzuschliessen, müssen Sie sich nach dem Bewerbungsdossier erkundigen. Das Ziel : den Vermieter zu überzeugen, den Vertrag mit Ihnen abzuschliessen. Manchmal sind die Bewerber bereit, alle möglichen Nachweise vorzulegen, um den Eigentümer oder die Hausverwaltung zu beruhigen. Es stimmt zwar, dass man eine möglichst umfassende Bewerbung einreichen sollte, aber man kann sich fragen, welche Unterlagen in einer Bewerbung auf eine Mietwohnung Probleme bereiten könnten.

Welche Unterlagen in einem Mietdossier sind unumgänglich?

Bevor die Hausverwaltung eine Entscheidung trifft und Mieter auswählt, sieht sie sich den Zivilstand und die Bonität der Bewerber an. Diese müssen, um sich auf eine Mietwohnung zu bewerben, über Einkünfte verfügen, die mindestens dreimal so hoch wie die Miete sind. Die folgenden Unterlagen in einem Mietdossier sind absolut unverzichtbar, wenn man ein Objekt mieten möchte:

Hinweis: Nichterwerbstätige müssen ihre letzten Steuererklärungen einreichen, um ihre Einkünfte nachzuweisen. Und man muss wissen, dass ein Vermieter anhand einer Bescheinigung, dass keine Betreibungen gegen einen vorliegen, prüfen kann, ob Sie Schulden haben. Sie können übrigens direkt auf dem Portal von SherlockHomes einen Betreibungsregisterauszug bestellen.

Welche Unterlagen können für ein Mietdossier angefordert werden?

Zusätzlich zu einigen unerlässlichen Nachweisen kann die Hausverwaltung je nach Ihrer Situation weiterer Belege verlangen. Diese Unterlagen muss man möglicherweise einem Mietdossier beilegen:

  •   eine Aufenthaltsbewilligung, wenn Sie nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen;
  •   eine Bescheinigung über Ihr tadelloses Verhalten, ausgestellt von Ihrem vorherigen Vermieter;
  •   eine Bescheinigung über ihr Jahresgehalt;
  •   einen Nachweis, dass Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben;
  •   ein Motivationsschreiben;
  •   einen Strafregisterauszug;
  •   Referenzen;
  •   einen Bonitätsnachweis;
  •   eine vorläufige Mietzinsgarantie.

Die beiden letztgenannten Dokumente können direkt über die Website SherlockHomes angefordert werden, die Ihnen die Formalitäten rund um die Anmietung einer Wohnung in der Schweiz so einfach wie möglich machen möchte.

Welche Unterlagen müssen einem Mietdossier nicht beigelegt werden?

Ein Vermieter oder eine Hausverwaltung dürfen bestimmte Nachweise für die Unterzeichnung eines Mietvertrags nicht anfordern:

  •   eine Bescheinigung einer existierenden Bankverbindung;
  •   Patientenakten;
  •   Kontoauszüge;
  •   verschiedene persönliche Codes;
  •   einen Reservierungsscheck.

Kurz gesagt, der Eigentümer darf keine vertraulichen Belege verlangen, dies gilt vor allem für ärztliche Atteste oder Ergebnisse von Blutuntersuchungen, um zu prüfen, ob Sie bei guter Gesundheit sind. Er darf auch keine Reservierungszahlungen oder eine automatische Einzugsermächtigung fordern. Es kann vorkommen, das Wohnungsbewerber in Versuchung geraten, diese Art von Unterlagen vorzulegen, um zu beweisen, dass ihr Profil perfekt ist, aber wir raten Ihnen entscheiden davon ab, diese Art von Nachweisen zu übermitteln.

Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und der Verfasser übernimmt keinerlei Haftung.

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