Alles, was man als Mieter in einer Wohngemeinschaft wissen muss
Ob Sie Student sind oder nicht, es kann interessant sein, eine Wohngemeinschaft in Betracht zu ziehen. Auf diese Weise können Sie die Miete teilen, aber auch vermeiden, am Ende Ihres Studien- oder Arbeitstages ganz alleine in einer kleinen Wohnung zu sitzen. Doch vor der Vertragsunterzeichnung sollte man sich über das Schweizer Mietrecht für Wohngemeinschaften informieren.
Die häufigste Methode, als Wohngemeinschaft eine Wohnung zu mieten, besteht darin, einen Mitbewohnervertrag zu unterzeichnen. Im Mietvertrag werden dabei einfach mehrere Mieter aufgeführt. So macht es übrigens auch ein Paar, wenn es eine Wohnung mietet. Auf diese Weise haften alle im Mietvertrag angegebenen Mieter solidarisch.
Das Schweizer WG-Mietrecht schreibt dazu vor: Jeder Mieter übernimmt die gleichen Pflichten gegenüber dem Vermieter. Das bedeutet, wenn der Wohnungseigentümer seine Miete nicht erhält, ist er rechtmässig dazu befugt, die Zahlung von einem der Mieter zu fordern, auch wenn ein anderer Mieter säumig ist..
Es ist auch möglich, auf andere Weise eine Wohnung als WG zu mieten. Der Hauptmieter einer Wohnung kann Zimmer untervermieten. Er muss dies dem Wohnungseigentümer mitteilen und ihn über die Bedingungen der Untervermietung informieren. Die Untervermietung ist erst wirksam, wenn der Vermieter diese Bedingungen akzeptiert. Er kann sie beispielsweise ablehnen, wenn von den Untermietern eine übermässige Miete verlangt wird oder wenn die Dauer des Untermietvertrags die im Mietvertrag angegebene Dauer überschreitet. Bei einer Untervermietung schuldet nur der Hauptmieter die Miete.
Man kann auch zu mehreren mit getrennten Mietverträgen unter einem Dach leben. Dabei handelt es sich nicht um einen Mitbewohnervertrag, auch wenn viele Punkte tatsächlich ähnlich sind. Ein Wohnungseigentümer kann eine Wohnung mit Gemeinschaftsräumen und Zimmern mit einzelnen Mietverträgen vermieten.
Zur Anmietung einer Wohnung als WG müssen Sie dieselben Unterlagen wie für eine klassische Bewerbung als Wohnungsmieter vorlegen. Der einzige Unterschied: Jeder Mitbewohner muss die ihn betreffenden Angaben in den Bewerbungsunterlagen ergänzen.
Jeder Mitbewohner muss also Folgendes vorlegen:
Wenn Sie gegenwärtig durch einen Mitbewohnervertrag gebunden sind, müssen Sie, um ihn zu kündigen, eine von allen Mitbewohnern unterschriebene Kündigung des Mietvertrags einreichen. Dabei müssen Sie eine Kündigungsfrist einhalten (üblicherweise drei Monate, überprüfen Sie das im Mietvertrag), aber vor allem bei vorzeitiger Kündigung einen Nachmieter finden. Dieser muss von den übrigen Mitbewohnern akzeptiert werden, aber natürlich auch vom Vermieter, der seine Solvenz prüfen wird.
Um Ihnen diese Aufgabe zu erleichtern, können Sie kostenlos eine Annonce auf SherlockHomes veröffentlichen, unter Angabe der Bedingungen für den Mitbewohnervertrag. Das Portal kümmert sich um alles Weitere. Es organisiert die Besichtigungstermine entsprechend Ihren vorab angegebenen Zeiten, in denen Sie verfügbar sind und sammelt die Bewerbungsunterlagen der Wohnungsinteressenten.
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