Seit dem 1. Oktober 2022 ersetzt die QR-Rechnung die orangen und roten Einzahlungsscheine. Die Mieter können seitdem ihre Miete per QR-Code überweisen. SherlockHomes sagt Ihnen, was Sie über QR-Rechnungen wissen müssen.
QR-Rechnungen wurden 2020 im Rahmen der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs eingeführt. Vorher bezahlten die Schweizerinnen und Schweizer ihre Rechnungen mit orangen und roten Einzahlungsscheinen. Vor dem 1. Oktober 2022 war es möglich, diese Einzahlungsscheine oder eine QR-Rechnung zu verwenden. Inzwischen ist die Bezahlung mit den auf den neuen Einzahlungsscheinen angegebenen QR-Codes obligatorisch.
Der neue Einzahlungsschein besteht aus zwei Abschnitten:
Der QR-Code enthält alle für die Zahlung erforderlichen Angaben. Durch Scannen mit einem Smartphone oder einem optischen Lesegerät muss der Empfänger die Angaben nicht mehr von Hand eingeben; dies vermeidet Fehler. Für die Rechnungsaussteller wie Wohnungsbesitzer, die ihre Immobilien vermieten, hat die QR-Rechnung ebenfalls viele Vorteile: Automatisierung der Prozesse, Einsparungen beim Frankieren und Papier, einfaches Verfahren…
Wenn Sie eine Wohnung in Genf, Lausanne oder an einem anderen Ort in der Schweiz mieten, müssen Sie Ihre Miete mit dem neuen System der QR-Rechnung bezahlen. Nach Erhalt der von dem Wohnungsbesitzer ausgestellten Rechnung müssen Sie die entsprechende App Ihrer Bank auf Ihrem Smartphone hochladen, den QR-Code scannen und die Zahlung vornehmen. Sie können auch über Ihre Onlinebanking-Website mit einem QR-Code bezahlen: Scannen Sie den Code dazu mit der Kamera Ihres PC ein oder tragen Sie die Zahlungsangaben per Hand ein. Gegen Vorweisen des Zahlteils der Rechnung können Sie zudem immer noch am Postschalter bezahlen. Und schließlich können Sie diesen Abschnitt auch per Post mit einer Zahlungsanweisung an Ihre Bank senden.
Nehmen wir einmal an, Sie mieten eine Wohnung in Genf und bezahlen Ihre Miete per Dauerauftrag, basierend auf einem orangen Einzahlungsschein. Normalerweise muss der Wohnungseigentümer oder die Hausverwaltung Ihnen eine QR-Rechnung mit einem Code mit der QR-IBAN (die mit "CH“ anfängt) zusenden. Sie müssen dann einen neuen Dauerauftrag über die Mobile App oder über die Onlinebanking-Website erstellen und den QR-Code scannen. Kontrollieren Sie danach, ob die Zahlung ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Wenn Ihr Vermieter oder die Hausverwaltung Ihnen keine QR-Rechnung zugeschickt hat, müssen Sie diese anfordern, da die Bezahlung per QR-Code mittlerweile obligatorisch ist. Der alte Dauerauftrag ist nicht mehr gültig. Sollte der Rechnungssteller das neue System nicht rechtzeitig eingeführt haben, können Sie jedoch nicht für eine Zahlungsverzögerung verantwortlich gemacht werden.
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