Die Anmietung einer möblierten Wohnung in der Schweiz unterliegt speziellen gesetzlichen Vorschriften, die der Eigentümer einhalten muss. Auch als Mieter sollten Sie die Vorteile und die Besonderheiten eines Vertrags für eine möblierte Wohnung unbedingt kennen.
Bei der Anmietung einer möblierten Wohnung in der Schweiz gibt es verschiedene Vorteile für den Mieter, angefangen beim Einzug in eine Wohnung, in der bereits Möbelstücke und besondere Ausstattungen vorhanden sind. Zu den obligatorischen Einrichtungen zählen:
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, auch andere Gegenstände wie Regale sind möglich. Der Vorteil der Anmietung einer möblierten Wohnung in der Schweiz: Der Auszug gestaltet sich einfacher. Diese Lösung bietet sich auch für eine Miete für einen kurzen Zeitraum an.
Bevor Sie sich binden, sollten Sie sich den Vertrag für die möblierte Wohnung genau ansehen. Wichtig ist dabei die Laufzeit des Vertrags. Diese beträgt meistens ein Jahr und kann ohne besondere Einschränkungen verlängert werden. Ebenso wichtig ist natürlich die Höhe der Miete und Nebenkosten und ob und wie eine Mietzinsgarantie entrichtet werden muss. Der Mietvertrag für eine möblierte Wohnung in der Schweiz muss auch die Verpflichtungen des Mieters in Bezug auf den Unterhalt der Wohnung enthalten.
Genau wie bei einer Leermiete begründet auch die Anmietung einer möblierten Wohnung in der Schweiz gewisse Rechte und Pflichten des Mieters. Wie oben bereits erwähnt, kann es sich dabei um die gute Instandhaltung der Wohnung durch Reinigung oder kleinere Reparaturarbeiten handeln. Der Mieter ist auch verpflichtet, seine Miete gemäss den mit dem Eigentümer vereinbarten Fristen und Modalitäten zu entrichten. Für die Anmietung einer möblierten Wohnung in der Schweiz ist auch der Abschluss einer Versicherung gegen Mietsachschäden (private Haftpflichtversicherung) und die Beachtung der Zweckbestimmung der Wohnung erforderlich. Eine Wohnung darf beispielsweise nicht einfach zu einem Büro umfunktioniert werden.
Bei der Anmietung einer möblierten Wohnung in der Schweiz muss man auch die Kündigungsfrist beachten. Diese ist im Vertrag aufgeführt. Wenn nicht anders angegeben, beträgt sie oft 3 Monate. Falls Sie Ihren Mietvertrag vorzeitig kündigen möchten, müssen Sie den Eigentümer darüber unterrichten. Zu den dabei zu beachtenden Formalitäten gehört auch, dass Sie einen Nachmieter stellen müssen.
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