Verstopfte Leitung: Muss der Mieter oder der Eigentümer sich darum kümmern?

 

Sie haben die ideale Wohnung zur Miete gefunden. Doch einige Monate, nachdem Sie Ihren Mietvertrag unterschrieben haben, bemerken Sie, dass das Wasser in der Küche, im Bad oder im WC nicht richtig abläuft. Bevor Sie einen Sanitärinstallateur rufen, stellen Sie sich natürlich die Frage: Wer muss für die verstopfte Leitung bezahlen, der Mieter oder der Eigentümer?

 

Verstopfung und verstopfte Leitung: Geht das zu Lasten des Mieters oder des Eigentümers?

Wenn Sie die Verstopfung in einer Ihrer Leitungen verursacht haben, tragen Sie die Kosten für den Einsatz eines Fachmanns. Eine Verstopfung kann entstehen, wenn Sie beispielsweise Binden in die Toilette werfen. Binden können Schäden im Abwassersystem verursachen. Im Badezimmer können Haaransammlungen in der Dusche oder im Waschbecken ebenfalls zu verstopften Rohren führen. In diesem Fall genügt es im Allgemeinen, den Duschabfluss oder das Siphon im Waschbecken oder in der Spüle zu leeren, um das Problem zu beheben. Wenn Sie diese Arbeit regelmässig durchführen, ist das die beste Vorbeugung gegen eine grössere Verstopfung.

 

Ein Konstruktionsfehler und eine verstopfte Leitung: Geht das zu Lasten des Mieters oder des Eigentümers ?

Doch nicht immer wird eine Verstopfung durch den Mieter verursacht. Falls die Verstopfung aufgrund einer mangelhaften Konstruktion verursacht wurde, muss der Wohnungseigentümer die Kosten für die Sanitärinstallateurarbeiten übernehmen. Die Haftung des Vermieters wird begründet, wenn es einen Rohrbruch gibt, wenn die Armaturen nicht passen oder wenn das Gefälle falsch berechnet wurde. Diese Probleme können sowohl in alten als auch in neuen Gebäuden auftreten.

 

Kalkablagerungen und eine verstopfte Leitung: Geht das zu Lasten des Mieters oder des Eigentümers?

Wenn ein Sanitärinstallateur Ihre Leitungen prüft und Kalkablagerungen feststellt, stellt sich auch in diesem Fall die Frage, wer zahlen muss für die Arbeiten zur Behebung einer verstopften Leitung, der Mieter oder der Eigentümer. Theoretisch ist der Mieter dafür verantwortlich. Wenn diese Diagnose jedoch nur einige Wochen, nachdem Sie Ihren Mietvertrag unterzeichnet haben, erfolgt, können Sie sich an den Wohnungseigentümer wenden. Es wäre ungerecht, Ihnen diese Kosten so kurz nach Ihrem Einzug aufzuerlegen.

 

Mehrfamilienhaus und verstopfte Leitung: Wer zahlt, der Mieter oder der Eigentümer?

Manchmal läuft das Wasser wegen einer Verstopfung im gemeinschaftlich genutzten Leitungsnetz nicht ab. Wenn ein Fachmann keine Verstopfung in Ihren Leitungen entdecken konnte und das Problem weiter besteht, bitten Sie die Hausverwaltung, sich darum zu kümmern. In manchen alten Gebäuden treten diese Fälle immer wieder auf. Dann ist es manchmal ratsam, sich auf die Suche nach einer neuen Wohnung zum Mieten zu machen. Es ist dann vielleicht an der Zeit, die vielen Annoncen mit freien Wohnungen auf SherlockHomes zu entdecken.

 

Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und der Verfasser übernimmt keinerlei Haftung.

 

 

 

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