Kann man das Halten von Tieren in einer Mietwohnung verbieten?

 

Sie können sich kein Leben ohne ein Fellknäuel an Ihrer Seite vorstellen? Bei der Entscheidung für eine Wohnung zum Mieten fragen Sie sich, ob Sie dort mit einem Hund, einer Katze, einem Goldfisch, einem Hasen oder gar einer Schlange leben könnten. Da stellt sich die Frage: Kann man das Halten von Tieren in einer Mietwohnung verbieten? Das muss man abklären.

 

Kann man das Halten von Tieren in einer Mietwohnung verbieten, ohne dies im Mietvertrag anzugeben?

In Ihrem Mietvertrag ist keine Rede von dem Verbot einer Tierhaltung. In diesem Fall  kann der Wohnungseigentümer nichts gegen ein kleines Haustier einwenden. Solange die Art nicht problematisch ist und die Anzahl Tiere keine Schwierigkeiten bereitet, können Sie getrost mit Ihrem Haustier in Ihrer Mietwohnung in der Schweiz leben.

 

Kann man das Halten von Tieren in einer Mietwohnung verbieten im Mietvertrag?

In einigen Schweizer Mietverträgen wird angegeben, dass für die Haltung von Tieren vorab die Einwilligung des Wohnungseigentümers einzuholen ist. Die Rechtsprechung hat bestätigt, dass der Vermieter Tiere in einer Mietwohnung ohne Angabe von Gründen verbieten kann. Wenn Sie trotz seines Verbots ein Haustier halten, wäre er demnach berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen.

 

Kann man das Halten von Tieren in einer Mietwohnung verbieten aufgrund von Beschwerden der Nachbarn?

Manchmal rührt das Problem nicht direkt von dem Eigentümer, sondern von den Nachbarn her. Diese können sich über Lärm- und/oder Geruchsbelästigungen beklagen. Oder eine mögliche Gefahr erkennen, wenn sie der Meinung sind, dass ein aggressiver Hund über den Zaun springen könnte. Aufgrund derartiger Beschwerden könnte der Wohnungseigentümer Ihnen berechtigterweise verbieten, diese Tiere weiter in der Wohnung zu halten.

 

Kann man das Halten von Tieren in einer Mietwohnung verbieten, wenn es sich um „neue Haustiere“ handelt?

Es gibt jedoch bestimmte Tiere, deren Haltung nicht untersagt werden darf. Dies sind die meisten Kleintiere, die unter die sogenannten neuen Haustiere fallen. Ein Zwerghase, ein Hamster oder ein Meerschweinchen verursachen generell keine grössere Belästigung. Vorausgesetzt, man beginnt nicht mit einer Grosszucht…

 

Unsere Tipps, wie man Tiere in einer Mietwohnung richtig hält

Sie haben es verstanden, die Antwort auf die Frage, ob man das Halten von Tieren in einer Mietwohnung verbieten kann, lautet nur in einigen Fällen nein. Um ein gutes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter sicherzustellen und die Kündigung des Mietvertrags zu vermeiden, kann es empfehlenswert sein, in den Mietvertrag einen Vertragszusatz aufzunehmen. Darin können die Bedingungen für die Erlaubnis für das Halten von Haustieren genannt werden. Und wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich immer noch an SherlockHomes wenden, um schnell eine neue Mietwohnung zu finden.

 

Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und der Verfasser übernimmt keinerlei Haftung.

 

 

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