Konzentrieren Sie sich darauf, als Paar eine Wohnung zu mieten

Schauen Sie sich das Mieten einer Wohnung als Paar an

Sie und Ihr Ehepartner sehen sich Wohnungsvermietungsanzeigen auf Wohnungsvermietungsseiten in der Schweiz an, aber haben Sie auch verstanden, was hinter der Wohnungsvermietung als Paar steckt? Colocation, Untervermietung oder Miete im Rahmen eines Wohngemeinschaftsvertrages, hier sind die verschiedenen Möglichkeiten.

Als Paar eine Wohnung mieten: Mitbewohner auswählen

Für Paare, die sich um eine Wohnungsmiete bewerben, stehen mehrere Lösungen zur Verfügung. Zunächst können sie sich für das gemeinschaftliche Mietsystem entscheiden, das die beiden Mitglieder des Mieterpaares hinsichtlich des Mietvertrages gleichstellt, da sie Vertragspartner sind.

Diese Art der Vermietung impliziert hingegen, dass Kündigung des Mietverhältnisses kann nur durch Einholung der Zustimmung beider Mieter erfolgen. Eine Situation, die relativ kompliziert werden kann, wenn sich das Paar trennt.

Es sei auch daran erinnert, dass die beiden Mieter in der Frage der Zahlung der Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses einig sind. Wenn sich also das Paar trennt, aber einer der beiden Mieter die Wohnung behält, ohne dass der Mietvertrag geändert wurde, kann derjenige, der die 2-Zimmer-Wohnung verlassen hat, vom Eigentümer auf die gleiche Weise angesprochen werden wie sein Ex-Partner, falls er zahlt die Miete nicht mehr.

Als Paar eine Wohnung mieten: Untermiete wählen

Es ist auch möglich, zu zweit eine Wohnung in Form einer Untermiete zu mieten. Das kann für das Paar in der Tat sehr interessant sein. Tatsächlich hat hier nur eines der Mitglieder des Paares einen Vertrag mit dem Vermieter der Unterkunft. Er ist damit offiziell allein für die Zahlung der Mieten zuständig. Er kann dann mit seinem Ehepartner einen Untermietvertrag abschließen. Letzterer kann sich im Falle einer Trennung des Paares leichter bewegen, da es ausreicht, wenn er seinen Untermietvertrag bricht und er gegenüber dem Eigentümer der Unterkunft nicht verpflichtet ist.

Bevor Sie sich für Ihre 2-Zimmer-Wohnung mit Ihrem Ehepartner entscheiden, sollten Sie sich daher, obwohl dies nicht das erste ist, mit dieser Frage einer möglichen Trennung auseinandersetzen, die immer etwas knifflig ist. Aber die Vorwegnahme einer Trennung kann Ihnen eine gelassenere Trennung der Wohnsitze ermöglichen.

Wohnungsmiete zu zweit: Lebensgemeinschaftsvertrag wählen

Beachten Sie, dass es auch für unverheiratete Paare möglich ist, einen Lebensgemeinschaftsvertrag abzuschließen. Eher im Rahmen eines Erwerbs als bei der Suche nach einer Mietwohnung eingesetzt, kann es aber für Mieterpaare geeignet sein. In diesem Vertrag kann festgelegt werden, wer der Hauptmieter ist, sowie die Aufteilung der Miete auf die Personen oder der Name des Berechtigten, den Mietvertrag nach einer möglichen Trennung aufrechtzuerhalten. Eine Entscheidung, gemeinsam zu reifen, bevor Besuche auf einer Wohnungssuchseite in der Schweiz wie SherlockHomes.

Dieser Artikel kann nicht vollständig sein und übernimmt keine Verantwortung für seinen Autor.

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