Mieten: alleine, zu zweit oder zu mehreren, was ändert sich?

Die Suche nach einer Mietwohnung kann Zeit erfordern, damit man die Wohnung findet, die den eigenen Erwartungen entspricht. Je nach finanziellen Mitteln kann man über verschiedene Wohnformen nachdenken, vor allem, ob man lieber alleine, zu zweit oder zu mehreren eine Wohnung mieten soll.

 

<h2>Festlegung seiner Bedürfnisse und Berücksichtigung der Lage auf dem Wohnungsmarkt bei der Anmietung einer Wohnung</h2>

Je nach Situation und Profil des Mieters kann die Wohnungssuche mühsam sein. Dies gilt auch für die geografische Lage. In manchen Schweizer Städten ist die Leerstandsquote sehr gering. So lag sie beispielsweise in Genf zu Beginn der 2020-er Jahre bei lediglich 0,5 %.

 

In dieser Situation muss man bei der Planung der  Anmietung einer Wohnung weitere Möglichkeiten als die Angebote zum alleine Wohnen in Betracht ziehen. So kann man einerseits durch mehr verfügbare Wohnungen seine Chancen steigern. Andererseits ist eine Mietwohnung, die man sich zu zweit oder zu mehreren teilt, ideal, um auch die Kosten zu teilen, von der Zahlung der Miete bis hin zu den Nebenkosten. Die Zahlungsfähigkeit der Bewohner ist umso grösser; dies wird von der  Hausverwaltung und dem Eigentümer geschätzt.

 

<h2>Anmietung einer Wohnung zu mehreren: die Vorteile und die zu beachtenden Verantwortlichkeiten</h2>

Wenn man über mehrere Einkommensquellen verfügt, um eine Wohnung in der Schweiz zu mieten, kann man hochwertigere Wohnungen in Betracht ziehen. Dies betrifft vor allem die Nutzfläche, die Ausstattung und das Dienstleistungsangebot in der Nähe. Doch vor der endgültigen Entscheidung muss man sich bezüglich der Unterzeichnung des Mietvertrags einigen.

 

Dies gilt für die Annahme der Vertragsbedingungen und für die Aufführung jedes Mitbewohners im Mietvertrag. Auf diese Weise wird eine Solidarhaftung bezüglich der angegebenen Verpflichtungen begründet. Dies betrifft beispielsweise die Hinterlegung einer Mietkaution oder die Instandhaltung der Wohnung. Wenn im Mietvertrag nur ein Mieter angegeben ist, ist er alleine haftbar. Die Belegung durch andere Bewohner gilt in diesem Fall als Untervermietung. Diese ist zulässig, vorausgesetzt, man sich genau an die Bestimmungen zur Vermietung.

 

<h2>Informieren Sie sich über die Forderungen des Vermieters und die Kündigungsbedingungen für den Mietvertrag</h2>

Egal, ob man einen Immobilienmakler in Genf oder in einer anderen Schweizer Agglomeration einschalten möchte, es ist auch sehr wichtig, sich über die Anforderungen des Vermieters zu informieren. Dieser kann eine Wohnung anbieten, die sich für mehrere Personen oder nur für einen einzigen Mieter eignet. Dies hängt von der Ausstattung und der Nutzfläche ab.

 

Ein weiterer Aspekt, den man berücksichtigen muss, wenn man eine Wohnung alleine, zu zweit oder zu mehreren mieten möchte: die Kündigungsbedingungen. Bei jedem Auszug eines Mitbewohners ist es erforderlich, einen Kündigungsbrief zu schreiben, der von allen im Mietvertrag aufgeführten Mitbewohnern unterzeichnet sein muss. Ansonsten ist die Person, die auszieht, nicht von ihren Verpflichtungen befreit.

 

Um Ihre Chancen zu verbessern, eine Mietwohnung zu ergattern, bietet SherlockHomes Ihnen seine Expertise  und verschiedene Dienste an, wie beispielsweise die Ausstellung eines Zahlungsfähigkeitsnachweises.

 

Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und der Verfasser übernimmt keinerlei Haftung.

 

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