Die Insel des Friedens, die Sie bei der Erstbesichtigung Ihrer Wohnung entdeckt haben, existiert nicht mehr. Ihre Nachbarn sind extrem laut, so dass die Situation nicht mehr hinnehmbar ist. Doch wie schützt man sich vor dem Lärm der Nachbarn?
Bevor Sie sich mit der Hausverwaltung oder einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, sollten Sie mit Ihrem Nachbarn sprechen und ihn über die von ihm verursachte Belästigung informieren. Er kann durchaus gutgläubig sein und sich über den Lärm, den er versursacht, nicht im Klaren sein. Erinnern Sie ihn höflich daran, dass er die Ruhezeiten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie zwischen 12 Uhr und 13 Uhr einhalten muss. Wenn der Lärm trotz Ihres Gesprächs andauert, müssen Sie zur Tat schreiten.
Das Problem bei einer Wohnung zur Miete ist, dass Sie ohne die Einwilligung des Vermieters keine Dämmarbeiten vornehmen können und die Bezahlung dieser Arbeiten nicht übernehmen müssen. Kontaktieren Sie die Hausverwaltung und teilen Sie ihr schriftlich mit, dass Sie unter starken Lärmbelästigungen leiden. Wenn der Vermieter nicht einschreiten kann, um die Belästigung zu reduzieren oder abzustellen, kann er doch die Schalldämmung der Wohnung verbessern: durch Austausch der Fenster, Verlegung einer Bodenverkleidung etc.
Sollten Ihre Bitten bei Ihrem Nachbarn und auch beim Vermieter nicht zu einem akzeptablen Ergebnis führen, schreiben Sie ein Einschreiben an die Hausverwaltung und informieren Sie sie, dass Sie bei Ausbleiben von Massnahmen innerhalb einer angemessenen Frist eine Hinterlegung des Mietzinses vornehmen werden, die durch einen Mangel der Mietsache gerechtfertigt ist. Verweisen Sie dabei auf Artikel 257f-2 des Schweizerischen Obligationenrechts, laut dem der Mieter Anspruch auf die ihm geschuldete Rücksichtnahme hat. Anstatt Ihre Miete an den Eigentümer zu zahlen, zahlen Sie sie auf ein Konto ein, dass freigegeben wird, wenn das Problem gelöst ist.
Es steht nicht immer in der Macht des Vermieters, die Belästigung abzustellen, vor allem, wenn diese aus einem anderen Gebäude kommt. Bevor Sie eine Kündigung für einen Schweizer Mietvertrag aufsetzen, bleibt Ihnen eine Alternative: eine gerichtliche Klage. Wenn Sie eine Unterlassungsklage einreichen, fordern Sie explizit das Verbot des Verhaltens, dass Sie als übertriebenen und beeinträchtigend ansehen. Diese Schäden müssen jedoch festgestellt werden.
Manchmal ist die Situation verfahren, und Sie stehen den Unannehmlichkeiten dieser Mietwohnung machtlos gegenüber. Dies ist besonders bei grösseren Bauarbeiten der Fall. Sie können sich damit abfinden, vorausgesetzt, Sie erhalten eine finanzielle Entschädigung für die erlittenen Schäden, oder Sie können ein Schreiben für eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags aufsetzen. Sie müssen dann trotzdem einen Nachmieter finden. SherlockHomes ist dann Ihr idealer Partner, um Sie bei Ihrem weiteren Vorgehen zu unterstützen.
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