Vor dem Einzug sind in der Schweiz genau wie in anderen Ländern mehrere Formalitäten zu erledigen, insbesondere die Unterzeichnung des Mietvertrags und die Erstellung des Übergabeprotokolls. Bei der Kündigung des Mietvertrags wird das Übergabeprotokoll mit dem Zustand der Wohnung beim Auszug aus der Mietwohnung verglichen, um eventuelle Schäden zu ermitteln, für die Sie aufkommen müssen. Doch auf was sollte man beim Übergabeprotokoll achten? Hier finden Sie die Antworten.
Bei der Anmietung einer Wohnung in der Schweiz ist zwingend ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Üblicherweise wird es am Einzugstag bei der Übergabe der Wohnungsschlüssel an den Mieter erstellt.
Jeder Raum, jede Anlage und jeder Einrichtungsgegenstand werden in einem Dokument festgehalten. Die umfassende Ausstattungsliste wird überprüft, um den allgemeinen Zustand der Wohnung und der überlassenen Einrichtung zu ermitteln. Der Vermieter trägt diese Angaben mit dem Einverständnis des Mieters in das Übergabeprotokoll ein.
Alle Anzeichen für eine mögliche Beschädigung und die Mängel der Wohnung sind in dieses Formular einzutragen. Der genaue Zustand der Anlagen muss festgehalten werden: neu, sehr gut, gut, durchschnittlich, schlecht.
Das Übergabeprotokoll wird in der Schweiz in zwei Exemplaren angefertigt und muss von beiden Parteien unterschrieben werden. Am Ende der Prozedur erhalten der Vermieter und der Mieter je eine Kopie. Die beiden Parteien müssen diese Unterlagen bis zum Ablauf oder der Kündigung des Mietvertrags aufbewahren.
Unabhängig von der Art der Mietwohnung soll man sich in jedem Raum vergewissern, dass er in gutem Allgemeinzustand ist. Kontrollieren Sie systematisch den Boden, die Wände und die Decken. Die Wände können Risse aufweisen, Fliesen können zerkratzt oder beschädigt sein, an den Decken können Wasserflecken auftreten. Überprüfen Sie auch, ob die Steckdosen und Lampen funktionieren. Öffnen und schliessen Sie alle Aussen- und Innenfenster und -türen. Wir empfehlen auch zu kontrollieren, ob die Wasserhähne korrekt funktionieren und ob die Durchflussleistung der Wasserhähne ausreicht. Jede Störung muss unbedingt ganz genau festgehalten werden, denn auch wenn der Wohnungseigentümer beim Übergabeprotokoll vielleicht nicht besonders pingelig ist, könnte er dies beim Auszug sehr wohl sein und Mängel beanstanden, die bei Antritt des Mietverhältnisses bereits vorlagen; in diesem Fall könnten Sie für eine Reparatur für einen Schaden aufkommen müssen, für den Sie nicht verantwortlich sind.
Wenn die Mietwohnung möbliert ist, ist das Übergabeprotokoll noch wichtiger. Dies liegt ganz einfach daran, dass die Möbel und Einrichtungsgegenstände einer möblierten Wohnung ebenfalls ganz genau kontrolliert werden müssen. Und das ist eine ganze Menge: Stühle und Tisch, Sofa, Bett, Bettdecke, Kopfkissen, Küchenutensilien, Spülmaschine, Herd, Kühlschrank, Kochfeld, Haushaltsgeräte, Lampen....
Kurz gesagt, bei einer möblierten Wohnung ist die Überprüfung noch zeitaufwändiger. Theoretisch muss man die Anzahl an Löffeln, Gläsern oder Schüsseln kontrollieren und überprüfen, dass beispielsweise die Teller nicht angeschlagen sind. In der Praxis ist es kompliziert, wirklich jedes einzelne Teil zu kontrollieren. Man sollte sich daher auf sein Gefühl verlassen. Wenn ein Teil Ihnen ins Auge sticht, setzen Sie Ihre Kontrolle fort. Oft ist alles in Ordnung und es kann ein Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter entstehen.
Wenn Ihr Übergabeprotokoll in der Schweiz ein Haus betrifft, müssen Sie natürlich auch den Zustand der Aussenbereiche wie der Haustür, dem Gartenzaun, der Terrasse kontrollieren.... Aussenbereiche können auch kontrolliert werden müssen, wenn die Wohnung einen Balkon hat oder wenn es sich beispielsweise um eine Gartenwohnung handelt.
Um sicher zu gehen, dass Sie an alles gedacht haben, können Sie eine kleine Liste anlegen, die Sie bei der Übergabe oder danach durchsehen können, um ganz sicher zu gehen, dass Sie nichts vergessen haben. Einige Punkte haben wir noch gar nicht angesprochen. Denken Sie daran, die Anzahl Schlüssel und deren reibungsloses Funktionieren zu kontrollieren. Das Übergabeprotokoll beim Einzug in der Schweiz ist auch die Gelegenheit, sich die Wasser-, Strom und eventuell Gaszähler zeigen zu lassen. Nehmen Sie ruhig auch einen Fotoapparat zur Hilfe, um die festgestellten Mängel zu dokumentieren, und wenn möglich auch einen Spannungsmesser, um einfacher zu kontrollieren, ob die Steckdosen funktionieren. Und schliesslich sollten Sie eine Besichtigung möglichst tagsüber durchführen. Bei Tageslicht kann man Mängel einfacher entdecken.
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