Sie werden ein Jahr lang ins Ausland entsendet? Sie haben ein freies Zimmer in Ihrer Wohnung? Natürlich überlegen Sie dann, Ihre Wohnung unterzuvermieten. Was ist dabei zu beachten? Wer haftet gegenüber dem Vermieter? Die Antworten auf Ihre Fragen zum Untervermieten in der Schweiz.
Zunächst einmal muss man wissen, dass Untervermieten in der Schweiz erlaubt, jedoch gesetzlich beschränkt ist. Der Hauptmieter hat das Recht, die von ihm angemietete Wohnung ganz oder teilweise unterzuvermieten, auch wenn diese Möglichkeit im Mietvertrag ausgeschlossen ist. Eine derartige Klausel wird nicht anerkannt. Sie haben jedoch die Pflicht, den Eigentümer zumindest mündlich, besser jedoch schriftlich entsprechend zu informieren. Sie müssen angeben, welche Räume Sie untervermieten und den Namen des Untermieters und den Mietzins nennen. Um keine Kündigung des Mietvertrags zu riskieren, sollten Sie auch bestimmte Bedingungen beachten. Die Miete darf nicht höher sein als diejenige, die Sie an den Eigentümer zahlen, die Dauer des Untermietvertrags darf nicht über die Dauer des Mietvertrags hinaus gehen und Sie können die Zweckbestimmung der Wohnung nicht ändern. Mit anderen Worten, aus einer Wohnung darf beispielsweise kein Ladenlokal werden.
Um einen Untermieter zu finden, können Sie Ihr persönliches Netzwerk aktivieren, Sie können jedoch auch kostenlos eine Wohnungsannonce zur Unter-Vermietung der Wohnung auf SherlockHomes schalten. Um weiterhin ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vermieter haben, empfehlen wir Ihnen, Ihn vorab über Ihre Absicht, die Wohnung bzw. Teile davon unterzuvermieten, zu informieren und ihm zuzusichern, dass Sie eine vertrauenswürdige Person als Untermieter suchen werden.
Egal, ob ein Untermietvertrag existiert oder nicht, einzig und alleine der Hauptmieter ist gegenüber dem Eigentümer verantwortlich. Wenn der Untermieter die Wohnung beschädigt, wird der Vermieter sich also an Sie wenden. Ebenso müssen Sie, wenn der Untermieter seine Miete nicht zahlt, Ihre eigene Miete trotzdem zahlen. Hier finden Sie drei Möglichkeiten, wie Sie sich gegen diese etwaigen Probleme wappnen können: Halten Sie den Untermieter dazu an, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, verlangen Sie eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten oder schliessen Sie eine Mietzinsgarantie ab.
Wenn der Wohnungseigentümer den Mietvertrag mit Ihnen kündigt, endet automatisch auch die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und Ihrem Untermieter. Sie sind verpflichtet, Ihren Untermieter über die Kündigung des Mietvertrags zu informieren. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, eine schriftliche Kündigung des Untermietvertrags zuzustellen.
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