Dégât des eaux au plafond : que faire quand je suis locataire ?

 

Sie haben einen Wasserschaden an der Decke bemerkt? Unabhängig davon, ob Sie der Mieter oder Wohnungseigentümer sind, müssen Sie schnell reagieren, um den Schaden zu begrenzen. Wir sagen Ihnen, wie Sie sich richtig verhalten und  wer die Schäden übernimmt.

 

Ein Wasserschaden an der Decke: die Notmassnahmen

Sie kommen nach Hause in Ihre Wohnung in Genf und bemerken einen Wasserschaden an der Decke. Dabei kann es sich um Wassertropfen oder einen Fleck, der sich gerade gebildet hat, handeln. Die erste Reaktion: Sorgen Sie für Ihre eigene Sicherheit. Stellen Sie dazu das Wasser und vor allem den Strom in der Wohnung oder zumindest in dem betroffenen Zimmer ab. Sie sollten verhindern, dass das Wasser in das Stromnetz und in Ihren Fussboden eindringt.  Informieren Sie unverzüglich Ihren Nachbarn, der über Ihnen wohnt und der den Schaden vielleicht verursacht hat, damit er ebenfalls das Wasser abstellt bzw. den Wasserhahn zudreht, falls er beispielsweise seine Badewanne zum Überlaufen gebracht hat.  Stellen Sie die Ursache für den Schaden fest, stoppen Sie die Überschwemmung, danach  wischen Sie auf und schützen Sie falls nötig Ihre Möbel.  Informieren Sie dann den Wohnungseigentümer und machen Sie anschliessend Fotos oder Videos von dem Wasserschaden an der Decke und dessen Folgen in der Wohnung und an Ihren persönlichen Besitztümern (Bilder an der Wand, Teppiche, Möbel…). Informieren Sie anschliessend Ihre Versicherung über den entstandenen Schaden.

 

Wasserschaden an der Decke: Wer übernimmt die Kosten für Reparaturarbeiten?

Unabhängig davon, ob der Wasserschaden an der Decke durch einen beschädigten Dachziegel über Ihrer Wohnung in Genf oder durch die auslaufende Waschmaschine Ihres Nachbarn von oben verursacht wurde, Ihre Wohnung ist beschädigt. Der Verputz und der Anstrich an der Decke oder sogar an den Wänden muss erneuert und bei einem grösseren Schaden muss der Bodenbelag ausgetauscht werden.  Doch wer übernimmt die Kosten für diese Arbeiten? Dies hängt vom Ursprung des Problems ab. Wenn der Wasserschaden durch ein Naturereignis (Überschwemmung, Hochwasser, Hagel usw.) verursacht wurde, übernimmt die kantonale Gebäudeversicherung (in den meisten Kantonen) oder die private Gebäudeversicherung (in einigen Kantonen, darunter auch Genf) des Wohnungseigentümers die Schäden. Dazu müssen Sie wissen, dass die Selbstbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben ist und vom Vermieter übernommen werden muss. Wenn der Schaden durch ein Leck in der Kanalisation oder in irgendeinem Material verursacht wurde, wird der Eigentümer seine Wasserschadenversicherung für Privatgebäude einschalten.

 

Ein Wasserschaden an der Decke: Wer kommt für die beschädigten Besitztümer auf?

Wenn einige Ihrer Besitztümer beschädigt wurden, müssen Sie unabhängig von der Schadensursache eine Entschädigung bei Ihrer privaten Hausratversicherung beantragen und erhalten eine Entschädigung zum Neuwert. Wenn der Schaden auf eine natürliche Ursache zurückzuführen ist, ist die Selbstbeteiligung gesetzlich auf 500 CHF festgelegt. Wurde das Leck nicht durch ein Wetterereignis verursacht, legt die Versicherung diesen Betrag nach ihrem Ermessen fest, normalerweise auf 200 CHF. Und wenn Sie befürchten, dass Ihre Wohnung erneut Schäden dieser Art erleiden könnte, können Sie eine neue, sicherere Mietwohnung mit SherlockHomes finden.

 

Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und der Autor übernimmt keinerlei Haftung.

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