Das schweizerische Immobilienrecht sieht keine einzige Regelung bezüglich der Dauer des Mietvertrages vor. Diese kann entweder befristet oder unbefristet sein. Aber wie schreibt man einen Mietvertrag? Wie bindet man sich als Mieter? Update zur Mietdauer in der Schweiz.
Vergrößern Sie die Laufzeit des Mietvertrags: In welchen Fällen sehen Mietverträge ein bestimmtes Ablaufdatum vor?
Ein möblierter Mietvertrag hat in der Regel eine kürzere Dauer als eine leere oder unmöblierte Wohnung. Oft bieten die Eigentümer einen Einjahresvertrag an, der bei jedem jährlichen Ablauf verlängert werden kann. Das ist auch perfekt für Studenten und Expatriates, die nicht unbedingt mehrere Jahre in derselben Unterkunft planen. Hat der möblierte Mietvertrag aber eine generell kürzere Laufzeit, kann ein Vermieter auch ein bestimmtes Ablaufdatum, abweichend vom üblichen Jahr, in den Vertrag aufnehmen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn er plant, dort ab einem bestimmten Zeitpunkt ein Kind unterzubringen, oder wenn er diese Immobilie nach Erwerb der Rente selbst nutzen möchte. In diesem Fall stellt sich die Frage nach der Dauer des Mietvertrags und seiner Verlängerung. Wir müssen sicherstellen, dass wir von Anfang an transparent sind.
Laufzeit des Mietvertrags: In welchen Fällen sehen die Mietverträge kein Ablaufdatum vor?
Meistens wird die Dauer des Mietvertrags im Vertrag zum Ausdruck gebracht: Es handelt sich um ein Ablaufdatum mit Kündigung und stillschweigender Verlängerung. Es handelt sich also um ein unbefristetes Mietverhältnis. Aber woher wissen Sie bei fehlender Mietvertragsdauer, wann es möglich ist, den besagten Vertrag zu kündigen? Meistens gilt der Mietvertrag für drei Jahre, es ist jedoch ratsam, im Vertrag zu prüfen, ob ein Hinweis auf örtliche Kündigungstermine vorhanden ist. Diese können je nach Kanton, Bezirk oder sogar Gemeinde variieren. Für einen Mietbewerber ist es dann erforderlich, sich bei den örtlichen Behörden zu erkundigen, um die Dauer des Mietvertrags zu erfahren, zu dem er sich für seine Unterkunft verpflichtet.
Dauer des Mietvertrags: Verlängerung und Kündigung
Hinter der Laufzeit des Mietvertrages stehen die Fragen der Verlängerung und der Beendigung. Wenn der Mietvertrag befristet ist, ist er theoretisch nicht verlängerbar. Bei einem unbefristeten Mietvertrag erfolgt die Verlängerung stillschweigend, wenn weder der Vermieter noch der Mieter innerhalb der Fristen eingreifen.
Das Problem der Kündigung stellt sich jedoch, wenn der Mieter kündigt vorzeitig seinen Vertrag. Denn um den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen, müssen Sie zunächst einen Ersatzmieter finden, der sich bereit erklärt, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
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