Ob Auszugsmieter, Zuzugsmieter oder Immobilieneigentümer, für eine erfolgreiche Mietinventur gilt es einige goldene Regeln zu beachten. Drei Phasen zu respektieren, um nichts zu vergessen.
Vorbereitung vor dem Mietinventar
Sie haben eine neue Mietwohnung gefunden? Nun gilt es, den Ausgang Ihrer jetzigen Unterkunft vorzubereiten. Die Einberufung für das Mietinventar muss 15 Tage vor dem Abreisedatum erfolgen, sei es das Ende des Mietverhältnisses oder eine vorzeitige Kündigung. Denn denken Sie daran, dass es für eine vorzeitige Räumung einer Wohnung in Lausanne oder anderswo in der Schweiz Sache des Mieters ist , einen Ersatzmieter zu finden . Sie sollten wissen, dass die Reinigung, der Schornsteinfeger, das Füllen von Löchern in den Wänden und andere routinemäßige Wartungsarbeiten (Haubenfilter, Tischlerfugen usw.) in der Verantwortung des ausziehenden Mieters liegen. Der Eigentümer kann seinen Mieter nicht für Schäden haftbar machen, die durch normale Abnutzung verursacht werden. Es ist auch angebracht, dass sich der Manager ein vollständiges Bestandsmodell bereitstellt.
Beobachtung während der Mietinventur
Was auch immer Ihre Rolle im Mietinventar ist, Sie müssen besonders aufmerksam sein. Beim Betreten der Räumlichkeiten ist auf jedes Detail zu achten, damit Ihnen beim Verlassen kein verfallenes Element vorgehalten wird. Überprüfen Sie den Zustand der Böden, Wände und Decken sowie der Tischlerei. Überprüfen Sie, ob Geräte und Wasserhähne funktionieren. Beachten Sie, dass der scheidende Mieter oder der Eigentümer tagsüber bei guten Sichtverhältnissen ein Treffen organisieren muss und die zu vermietende Wohnung leer und sauber sein muss, um richtig geschätzt zu werden.
Geduld nach dem Mietinventar
Sie haben beispielsweise die Schlüssel Ihrer Wohnung in Lausanne oder Genf zurückgegeben und hoffen nun, die am Eingang hinterlegte Kaution zurückzuerhalten. Um diesen Betrag vollständig zurückzuerhalten, darf das Ausgangsmietinventar keine Verschlechterung (außer normaler Abnutzung) im Vergleich zum Eingangsinventar aufweisen. Daher das Interesse an einer regelmäßigen Wartung, die in der Verantwortung des Mieters liegt. Sie sollten jedoch wissen, dass der Eigentümer eine Frist von 12 Monaten hat, um Ihre Kaution zurückzuzahlen.
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