Der Auszug eines Mieters impliziert eine Reihe von Prozeduren und Verpflichtungen. Ortsbegehung, Einhaltung der Kündigungsfrist, Unterzeichnung des Übergabeprotokolls beim Auszug… Nachstehend finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Pflichten des ausziehenden Mieters.
Kündigung und Kündigungsfrist: die Pflichten des Mieters beim Auszug
In der Schweiz ist es nur nach Ablauf des Mietvertrags möglich, seinen Mietvertrag für eine Wohnung oder ein Haus zu kündigen, ohne dass Kosten anfallen. Man muss einen Kündigungsbrief an den Vermieter schicken und vor der Rückgabe der Wohnung eine Kündigungsfrist einhalten. Diese Vorankündigung gehört zu den Pflichten des ausziehenden Mieters. Die Kündigungsfrist wird im Mietvertrag angegeben. Sie beträgt üblicherweise drei Monate. Bei einem vorzeitigen Auszug des Mieters kann der Vermieter den in dem Mietvertrag angegebenen Betrag einfordern. Zur Vermeidung dieser Kosten kann der Mieter versuchen, selbst einen Nachmieter zu finden, vorausgesetzt, der Bewerber ist zahlungskräftig und wird vom Vermieter akzeptiert.
Das Übergabeprotokoll bei Auszug des Mieters: ein unerlässlicher Schritt
Zu den Pflichten des Mieters beim Auszug gehört auch die Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls beim Auszug. Der Mieter sollte vorab das Übergabeprotokoll beim Einzug mit dem aktuellen Zustand der Wohnung vergleichen, um nötige Reparaturarbeiten durchzuführen. Diese Arbeiten gehen zu Lasten des ausziehenden Mieters. Beim Übergabeprotokoll beim Auszug werden alle Elemente mit den Informationen, die im Übergabeprotokoll beim Einzug festgehalten wurden, verglichen. Etwaige Reparaturen fallen unter die Pflichten des ausziehenden Mieters. Nach der Schlüsselübergabe an den Vermieter stellt dieser dem Mieter eine entsprechende Bescheinigung aus.
Die Sicherstellung zum Mietvertrag: Rechte und Pflichten des ausziehenden Mieters
Die Sicherstellung zum Mietvertrag entspricht einem Betrag, den der Mieter beim Bezug der Wohnung überweist. Es handelt sich dabei um eine Kaution, die nicht mehr als drei Monatsmieten betragen darf. Diese Kaution wird vom Vermieter auf ein Bankkonto auf den Namen des Mieters eingezahlt und muss bei der Kündigung zurückgezahlt werden. Die Kaution muss dem Mieter innerhalb einer Frist von 12 Monaten, beginnend ab dem Ende des Mietvertrags, zurückgezahlt werden. Achtung, zu den Pflichten des ausziehenden Mieters gehört auch, die Wohnung in demselben Zustand zurück zu geben, in der sie sich beim Einzug befand. Etwaige Reparaturkosten können also von dieser Kaution einbehalten werden.
Alle Pflichten des Mieters, der auszieht, finden Sie ganz einfach auf der Internetseite von SherlockHomes.
Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und der Verfasser übernimmt keinerlei Haftung dafür.